Coworking & Flex Space

Rundfunkgebühr: Wichtige Informationen zur GEZ für Unternehmen

Christoph Fahle
März 26, 2025
-
5
 min

Unternehmen in Deutschland müssen die Rundfunkgebühr (oft auch GEZ genannt) zahlen. Dieser Artikel erklärt, wer zahlungspflichtig ist, wie viel sie zahlen müssen und wie sie sich anmelden. Hier findest du die wichtigsten Details zur GEZ für Unternehmen.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Unternehmen müssen Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie öffentliche Rundfunkdienste nutzen, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der Geräte, die sie nutzen.
  • Die Höhe der Gebühren für Unternehmen richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der Geschäftsräume. Kleine Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigten zahlen eine ermäßigte Gebühr.
  • Die Anmeldung für die Rundfunkgebühr ist einfach, und die Unternehmen können die Gebühren als Betriebsausgaben absetzen. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren.

Rundfunkgebührenverpflichtung für Unternehmen

Unternehmen sind zur Zahlung der Rundfunkgebühr verpflichtet, wenn sie Einrichtungen oder Geschäftsräume haben, die öffentliche Rundfunkdienste nutzen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der Geräte, die zum Empfang von Sendungen berechtigt sind. Auch Einzelunternehmer, die den Rundfunk in ihren Geschäftsräumen empfangen, müssen die Gebühr zahlen. Gemeinnützige Organisationen sind ebenfalls betroffen, wenn sie ein gewerbliches Unternehmen betreiben.

Die Art der Dienstleistung, die ein Unternehmen anbietet, kann seine Haftung beeinflussen, vor allem wenn es um Medienkonsum geht. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass der öffentliche Rundfunk von Unternehmen finanziert wird, die von diesen Diensten profitieren.

Höhe und Berechnung der Gebühr

Die aktuelle monatliche Rundfunkgebühr für Unternehmen beträgt 17,50 €. Der Betrag hängt von der Anzahl der Betriebsstätten und der Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte ab. Die Unternehmen können zwischen zwei Methoden zur Zählung ihrer Beschäftigten wählen: Sie können Teilzeitbeschäftigte ausschließen oder sie einbeziehen. Diese Flexibilität ermöglicht eine gerechtere Bewertung der tatsächlichen Größe und Struktur des Unternehmens.

Kleine Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigten zahlen nur ein Drittel des vollen Rundfunkbeitrags, das sind rund 5,83 € pro Monat. Unternehmen mit mehr als acht Beschäftigten müssen den vollen Betrag zahlen. Die Berechnung basiert auf der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und auf der Anzahl der Fahrzeuge auf dem jeweiligen Betriebsgelände. Das bedeutet, dass sich auch die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge auf die Höhe der Gebühr auswirken kann.

Diese differenzierte Berechnungsmethode stellt sicher, dass die Gebühr anteilig nach Größe und Nutzung eines Unternehmens erhoben wird, wobei die gewählte Zählmethode berücksichtigt wird. Ein Unternehmen mit zehn Beschäftigten und zwei Geschäftsräumen zahlt zum Beispiel mehr als ein kleines Unternehmen mit nur fünf Beschäftigten und einem Geschäftsraum.

Registrierungsprozess für Unternehmen

Die Anmeldung für die Rundfunkgebühr ist relativ einfach. Unternehmen können das Anmeldeformular online ausfüllen oder es als PDF herunterladen. Bei der Anmeldung können bis zu zwei Betriebsstätten auf einmal angemeldet werden. Wenn du mehr als zwei Betriebsstätten anmelden möchtest, musst du einen zusätzlichen Anhang ausfüllen.

Der Beitragsservice bietet ein Online-Portal, in dem Unternehmen ihre Zahlungsanträge einsehen und verwalten können. Die beitragspflichtigen Unternehmen können die Rundfunkgebühren als Betriebsausgaben absetzen. Das vereinfacht die Verwaltung und trägt dazu bei, dass die Zahlung reibungslos und effizient verläuft.

Haftpflichtige Geschäftsräume

Eine "Betriebsstätte" ist jede dauerhaft gelegene Space , die nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. Dazu gehören z. B. Schulen und Kindergärten sowie andere Einrichtungen, die der Rundfunkgebühr unterliegen. Geschäftsräume, die von mehreren Unternehmen genutzt werden, sind gebührenpflichtig, wenn sie nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt werden.

Auch vorübergehende Geschäftsräume können gebührenpflichtig sein, solange sie fest eingerichtet sind und planmäßig betrieben werden. Räume, die ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, sind von der Abgabe befreit, auch wenn sie sich innerhalb eines Geschäftsraums befinden.

Wenn ein Unternehmen mehrere Standorte hat, wird jeder Standort als eigene Betriebsstätte betrachtet, sofern er unabhängig betrieben wird. Das bedeutet, dass jedes Büro, jede Niederlassung oder jede Produktionsstätte einzeln haftbar ist.

Rundfunkgebühr in Coworking Spaces

Die Nutzung von Coworking spaces stellt eine besondere Herausforderung in Bezug auf die Übertragungsgebühr dar. Unternehmen, die flexible Regelungen wie Hot Desks oder Tageskarten nutzen, profitieren davon, dass Coworking Space diese Art der vorübergehenden Nutzung in der Regel pauschal abrechnen. In solchen Fällen muss das Unternehmen keine eigene Rundfunkgebühr zahlen.

Anders sieht es aus, wenn ein Unternehmen ein festes Büro oder feste Schreibtische in einem Coworking Space mietet. Laut dem Beitragsservice kann dies als eigene Betriebsstätte betrachtet werden. Der Rundfunkbeitrag richtet sich in diesem Fall nach der Anzahl der Beschäftigten und wird direkt vom Unternehmen bezahlt.

In der Praxis gibt es oft Mischmodelle. Zum Beispiel kann ein Team ein kleines Privatbüro für einige Mitarbeiter haben, während andere nur zeitweise im Open Space arbeiten. Bei solchen gemischten Konstellationen lohnt es sich, die Verträge sorgfältig zu prüfen und sowohl den Coworking Space als auch den Beitragsservice zu konsultieren.

Die Kommunikation mit den zuständigen Mitarbeitern ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein hilfreicher Tipp ist, im Zweifelsfall auf die tagesaktuelle Zimmer- oder Tischmiete hinzuweisen und um Rücksprache mit der zuständigen Abteilung zu bitten. So lassen sich Probleme oft schnell lösen.

Vorschriften für kleine Unternehmen

Kleine Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigten zahlen ein Drittel der Gebühr von 6,12 € pro Monat für ihre Geschäftsräume. Unternehmen mit 9 bis 19 Beschäftigten müssen eine monatliche Gebühr von 18,36 € entrichten. Für Kleinunternehmen ist ein Firmenfahrzeug pro Betriebsstätte befreit; jedes weitere Fahrzeug kostet 6,12 € pro Monat.

Jede Änderung der Beschäftigtenzahl muss jährlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März gemeldet werden. Diese Regelungen stellen sicher, dass die Abgabepflicht fair und transparent bleibt, vor allem für kleinere Unternehmen.

Saisonale Unternehmen und Ausnahmeregelungen

Saisonale Betriebe wie Eisdielen oder Gasthäuser können eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen, wenn sie mindestens drei Monate hintereinander schließen. Für eine Gebührenbefreiung ist eine vollständige Schließung des Betriebs für drei aufeinanderfolgende Monate erforderlich.

Der Freistellungsantrag muss vor Beginn der Schließungsperiode gestellt werden. Saisonbetriebe sollten daher vorausschauend planen und rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten, um von dieser Möglichkeit zu profitieren.

Selbstständige und Freiberufler im Home Office

Ein Geschäftslokal in einem Privathaushalt, das bereits beim Beitragsservice angemeldet ist, ist von der Abgabe befreit, wenn es die Anmeldeanforderungen erfüllt. Für die Betriebsstätte selbst wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, Fahrzeuge unterliegen jedoch weiterhin der Gebühr. Ein Geschäftsraum für Selbstständige oder Freiberufler ist von der Abgabe befreit, wenn der Raum nur über den privaten Wohnsitz zugänglich ist.

Der private Wohnsitz muss beim Beitragsservice angemeldet werden. Es ist wichtig, dass diese Anmeldung vollständig ist. Für Selbstständige oder Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, gilt ein Raum oder ein Bereich in einer Privatwohnung als beitragspflichtige Betriebsstätte, wenn er nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. Die Gebühr für nicht ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge beträgt 6,12 € pro Monat (ein Drittel des vollen Betrags).

Hotel- und Gästezimmer

Das erste Hotel- oder Gästezimmer sowie die erste Ferienwohnung in einer Betriebsstätte sind von der Rundfunkgebühr befreit. Die Gebührenpflicht für Hotel- und Gästezimmer beginnt in dem Monat, in dem sie erstmals angeboten werden. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferienwohnung wird ein Drittel der Gebühr von 6,12 € pro Monat erhoben.

Die Höhe der Gebühr für Anbieter von Hotel- und Gästezimmern wird auf der Grundlage der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der Anzahl der abgabepflichtigen Fahrzeuge auf dem jeweiligen Betriebsgelände berechnet. So wird sichergestellt, dass die Gebühr fair und proportional zur Nutzung ist.

Haftpflichtige Kraftfahrzeuge

One nicht privat genutztes Kraftfahrzeug pro haftendem Betriebsgrundstück ist von der Gebühr befreit. Für jedes weitere Fahrzeug, das nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird, wird ein Drittel der vollen Gebühr (5,83 €) pro Monat erhoben. Diese Drittelgebühr gilt für jedes zusätzliche Fahrzeug, das nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird.

Zugelassene Fahrzeuge wie PKWs, LKWs, SUVs und Busse sind gebührenpflichtig. Fahrzeuge wie Traktoren, Anhänger und Zweiräder sind von der Gebühr befreit. Fahrzeuge, die nicht länger als 30 Tage zugelassen sind oder weniger als 200 km gefahren wurden, sind ebenfalls von der Gebühr befreit.

Diese Vorschriften stellen sicher, dass nur Fahrzeuge, die tatsächlich von dem Unternehmen genutzt werden, zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks beitragen.

Zahlung und Fälligkeitstermine

Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht eine bequeme und sichere Zahlung des Rundfunkbeitrags. Der Rundfunkbeitrag kann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus gezahlt werden. Barzahlungen sind nur unter bestimmten Umständen möglich, zum Beispiel, wenn du kein Bankkonto hast.

Wenn du das Lastschriftverfahren nutzt, vermeidest du Zahlungserinnerungen und stellst eine pünktliche Zahlung sicher. Der Rundfunkbeitrag muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit gezahlt werden. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, wird ein förmlicher Bescheid ausgestellt, der eine Säumnisgebühr von mindestens 8 € enthält.

Es sind keine Zahlungserinnerungen erforderlich, da die Rundfunkgebühr proaktiv gezahlt werden muss. Zahlungsrückstände werden in einem Bescheid festgehalten, der auch für eventuelle Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich ist.

Zusammenfassung

Die Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühr ist ein komplexes Thema, das alle Unternehmen betrifft. Von der Gebührenhöhe und -berechnung über das Anmeldeverfahren bis hin zu Sonderregelungen für Coworking spaces, Kleinunternehmen, Saisonbetriebe und Selbstständige im Home Office - es gibt viele Details zu beachten.

Wenn Unternehmen ihre Zahlungsverpflichtungen kennen und verstehen, können sie sicherstellen, dass sie ihrer finanziellen Verantwortung korrekt und effizient nachkommen. Dies trägt nicht nur zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks bei, sondern sorgt auch für Rechtsklarheit und Transparenz im Geschäftsalltag.

Häufig gestellte Fragen

Müssen kleine Unternehmen mit weniger als acht Beschäftigten die volle Rundfunkgebühr zahlen?
Nein. Kleine Unternehmen mit weniger als acht Beschäftigten zahlen nur ein Drittel der vollen Gebühr, also 6,12 € pro Monat.

Wie kann ich mein Unternehmen von der Rundfunkgebührenpflicht befreien?
Saisonale Unternehmen können eine Befreiung beantragen, wenn sie für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate schließen. Es ist wichtig, diesen Antrag rechtzeitig zu stellen.

Muss ich als Freiberufler, der von zu Hause aus arbeitet, Rundfunkgebühren zahlen?
Ja, du bist beitragspflichtig, wenn der Raum nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. In diesem Fall musst du deinen privaten Wohnsitz beim Beitragsservice anmelden.

Welche Fahrzeuge sind von der Rundfunkgebühr befreit?
Traktoren, Anhänger und zweirädrige Fahrzeuge sind nicht rundfunkgebührenpflichtig und daher befreit.

Wie kann ich den Rundfunkbeitrag bequem bezahlen?
Du kannst den Rundfunkbeitrag über das SEPA-Lastschriftverfahren vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus bezahlen. Dies gewährleistet einen reibungslosen und effizienten Zahlungsprozess.

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