Coworking & Flex Space

Rundfunkgebühren: Wichtige Informationen über die GEZ für Unternehmen

Christoph Fahle
March 26, 2025
5
 Min. Lesezeit

Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, den Rundfunkbeitrag (oft als GEZ bezeichnet) zu zahlen. Dieser Artikel erklärt, wer zur Zahlung verpflichtet ist, wie viel zu zahlen ist und wie man sich anmeldet. Hier finden Sie die wichtigsten Details zum GEZ für Unternehmen.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Unternehmen sind zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen verpflichtet, wenn sie öffentlich-rechtliche Rundfunkdienste nutzen, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der verwendeten Geräte.
  • Die Höhe des Beitrags für Unternehmen variiert je nach Anzahl der Mitarbeiter und Geschäftsräume. Kleine Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen einen reduzierten Beitrag.
  • Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag ist unkompliziert, und Unternehmen können die Gebühren als Betriebsausgaben absetzen. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschrift.

Rundfunkbeitragspflicht für Unternehmen

Unternehmen sind zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet, wenn sie Einrichtungen oder Geschäftsräume haben, die öffentlich-rechtliche Rundfunkdienste nutzen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der empfangsbereiten Geräte. Auch Einzelunternehmer, die in ihren Geschäftsräumen Rundfunk empfangen, müssen den Beitrag zahlen. Gemeinnützige Organisationen sind ebenfalls betroffen, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.

Die Art der Dienstleistung, die ein Unternehmen anbietet, kann seine Beitragspflicht beeinflussen, insbesondere wenn Medienkonsum beteiligt ist. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von Unternehmen finanziert wird, die von diesen Diensten profitieren.

Beitragshöhe und Berechnung

Der aktuelle monatliche Rundfunkbeitrag für Unternehmen beträgt 17,50 €. Die Höhe hängt von der Anzahl der Geschäftsräume und der Anzahl der Mitarbeiter pro Standort ab. Unternehmen können zwischen zwei Methoden zur Zählung ihrer Mitarbeiter wählen: ohne Teilzeitbeschäftigte oder mit Teilzeitbeschäftigten. Diese Flexibilität ermöglicht eine fairere Beurteilung der tatsächlichen Größe und Struktur des Unternehmens.

Kleine Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen nur ein Drittel des vollen Rundfunkbeitrags, was etwa 5,83 € pro Monat entspricht. Unternehmen mit mehr als acht Mitarbeitern müssen den vollen Betrag zahlen. Die Berechnung basiert auf der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter und auf der Anzahl der Fahrzeuge an jedem Geschäftsstandort. Dies bedeutet, dass die Anzahl der genutzten Fahrzeuge auch die Beitragshöhe beeinflussen kann.

Diese differenzierte Berechnungsmethode stellt sicher, dass der Beitrag proportional zur Größe und Nutzung eines Unternehmens erhoben wird, wobei die gewählte Zählmethode berücksichtigt wird. Beispielsweise zahlt ein Unternehmen mit zehn Mitarbeitern und zwei Geschäftsräumen mehr als ein kleines Unternehmen mit nur fünf Mitarbeitern und einem Geschäftsraum.

Anmeldeprozess für Unternehmen

Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag ist relativ einfach. Unternehmen können das Anmeldeformular online ausfüllen oder als PDF herunterladen. Bei der Registrierung können bis zu zwei Geschäftsräume gleichzeitig angemeldet werden. Wenn Sie mehr als zwei Standorte anmelden müssen, müssen Sie eine zusätzliche Anlage ausfüllen.

Der Beitragsservice bietet ein Online-Portal, auf dem Unternehmen ihre Zahlungsaufforderungen einsehen und verwalten können. Beitragspflichtige Unternehmen können Rundfunkbeiträge als Betriebsausgaben absetzen. Dies vereinfacht die Verwaltung und trägt dazu bei, dass die Zahlung reibungslos und effizient erfolgt.

Beitragspflichtige Geschäftsräume

Ein „Geschäftsraum“ ist jede räumliche Einheit an einem festen Standort, die nicht ausschließlich privat genutzt wird. Dazu gehören beispielsweise Schulen und Kindergärten sowie andere beitragspflichtige Einrichtungen. Geschäftsräume, die von mehreren Unternehmen genutzt werden, sind beitragspflichtig, wenn sie nicht ausschließlich privat genutzt werden.

Auch temporäre Geschäftsräume können beitragspflichtig sein, solange sie fest eingerichtet sind und planmäßig betrieben werden. Räume, die ausschließlich privat genutzt werden, sind von der Gebühr befreit, auch wenn sie sich innerhalb eines Geschäftsraums befinden.

Wenn ein Unternehmen mehrere Standorte hat, gilt jeder Standort als separater Geschäftsraum, sofern er selbstständig betrieben wird. Das bedeutet, dass jedes Büro, jede Filiale oder Produktionsstätte einzeln beitragspflichtig ist.

Rundfunkbeitrag in Coworking Spaces

Die Nutzung von Coworking Spaces stellt eine besondere Herausforderung hinsichtlich des Rundfunkbeitrags dar. Unternehmen, die flexible Vereinbarungen nutzen–wie z. B. Hot Desks oder Tageskarten–profitieren oft davon, dass die Betreiber von Coworking Spaces diese Art der temporären Nutzung in der Regel pauschal abwickeln. In solchen Fällen muss das Unternehmen keinen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Unternehmen ein festes Büro oder feste Schreibtische in einem Coworking Space mietet. Laut Beitragsservice kann dies als eigener Geschäftsraum betrachtet werden. Der Rundfunkbeitrag richtet sich in diesem Fall nach der Anzahl der Mitarbeiter und wird direkt vom Unternehmen gezahlt.

In der Praxis gibt es oft Hybridmodelle. Beispielsweise kann ein Team ein kleines privates Büro für einige Mitarbeiter haben, während andere nur vorübergehend im Open Space arbeiten. In solchen gemischten Konstellationen lohnt es sich, die Verträge sorgfältig zu prüfen und sowohl den Coworking Space Betreiber als auch den Beitragsservice zu konsultieren.

Die Kommunikation mit den zuständigen Stellen ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein hilfreicher Tipp ist, bei Unklarheiten auf die tageweise Raum- oder Schreibtischmiete hinzuweisen und eine Rücksprache mit der zuständigen Abteilung zu erbitten. Dies klärt Probleme oft schnell.

Regelungen für kleine Unternehmen

Kleine Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen für ihre Geschäftsräume eine Gebühr von einem Drittel von €6,12 pro Monat. Unternehmen mit 9 bis 19 Mitarbeitern müssen eine monatliche Gebühr von €18,36 zahlen. Für kleine Unternehmen ist ein Firmenfahrzeug pro Geschäftsraum befreit; jedes weitere Fahrzeug kostet €6,12 pro Monat.

Jegliche Änderungen der Mitarbeiterzahl müssen jährlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März gemeldet werden. Diese Regelungen stellen sicher, dass die Gebührenpflicht fair und transparent bleibt, insbesondere für kleinere Unternehmen.

Saisonale Betriebe und Ausnahmen

Saisonale Betriebe wie Eisdielen oder Gaststätten können eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen, wenn sie für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate schließen. Eine vollständige Schließung des Betriebs für drei aufeinanderfolgende Monate ist für die Gebührenbefreiung erforderlich.

Der Antrag auf Befreiung muss vor Beginn der Schließungsperiode gestellt werden. Saisonale Betriebe sollten daher vorausschauend planen und die notwendigen Schritte rechtzeitig unternehmen, um von dieser Option zu profitieren.

Selbstständige und Freiberufler im Homeoffice

Ein Geschäftsraum in einer Privatwohnung, der bereits beim Beitragsservice gemeldet ist, ist befreit, wenn er die Meldevoraussetzungen erfüllt. Für den Raum selbst wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, Fahrzeuge bleiben jedoch gebührenpflichtig. Ein Geschäftsraum für Selbstständige oder Freiberufler ist befreit, wenn der Raum nur durch die Privatwohnung zugänglich ist.

Die Privatwohnung muss beim Beitragsservice gemeldet sein. Es ist wichtig, diese Anmeldung vorzunehmen. Ein Raum oder Bereich in einem Privathaus gilt als beitragspflichtiger Geschäftsraum für Selbstständige oder Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, wenn er nicht ausschließlich privat genutzt wird. Die Gebühr für Fahrzeuge, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, beträgt €6,12 pro Monat (ein Drittel des vollen Betrags).

Hotel- und Gästezimmer

Das erste Hotel- oder Gästezimmer sowie die erste Ferienwohnung an einem Geschäftsstandort sind von der Rundfunkgebühr befreit. Die Gebührenpflicht für Hotel- und Gästezimmer beginnt in dem Monat, in dem sie erstmals angeboten werden. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferienwohnung wird eine Gebühr von einem Drittel von €6,12 pro Monat erhoben.

Die Höhe der Gebühr für Anbieter von Hotel- und Gästezimmern wird auf der Grundlage der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter und der Anzahl der beitragspflichtigen Fahrzeuge an jedem Geschäftsstandort berechnet. Dies stellt sicher, dass die Gebühr fair und proportional zur Nutzung ist.

Beitragspflichtige Kraftfahrzeuge

Ein nicht privat genutztes Kraftfahrzeug pro beitragspflichtigem Geschäftsraum ist von der Gebühr befreit. Für jedes weitere Fahrzeug, das nicht ausschließlich privat genutzt wird, wird ein Drittel der vollen Gebühr (€5,83) pro Monat erhoben. Diese Drittelgebühr gilt für jedes weitere Fahrzeug, das nicht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist.

Zugelassene Fahrzeuge wie Pkw, Lkw, SUVs und Busse sind gebührenpflichtig. Fahrzeuge wie Traktoren, Anhänger und Zweiräder sind befreit. Fahrzeuge, die nicht länger als 30 Tage zugelassen sind oder weniger als 200 km gefahren werden, sind ebenfalls gebührenfrei.

Diese Regelungen stellen sicher, dass nur Fahrzeuge, die tatsächlich vom Unternehmen genutzt werden, zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen.

Zahlung und Fälligkeitstermine

Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht eine bequeme und sichere Zahlung der Rundfunkgebühr. Die Rundfunkgebühr kann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus bezahlt werden. Barzahlungen sind nur unter bestimmten Umständen zulässig, beispielsweise wenn Sie kein Bankkonto haben.

Durch die Nutzung des Lastschriftverfahrens vermeiden Sie Mahnungen und stellen eine fristgerechte Zahlung sicher. Die Rundfunkgebühr muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit bezahlt werden. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, wird ein förmlicher Festsetzungsbescheid erlassen, der eine Säumnisgebühr von mindestens €8 enthält.

Es sind keine Zahlungserinnerungen erforderlich, da die Rundfunkgebühr proaktiv bezahlt werden muss. Zahlungsrückstände werden in einem Festsetzungsbescheid erfasst, der auch für etwaige Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich ist.

Zusammenfassung

Die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühr ist ein komplexes Thema, das alle Unternehmen betrifft. Von der Höhe und Berechnung der Gebühr über den Anmeldeprozess bis hin zu Sonderregelungen für Coworking Spaces, kleine Unternehmen, Saisonbetriebe und Selbstständige im Homeoffice gibt es viele Details zu beachten.

Indem Unternehmen ihre Zahlungsverpflichtungen kennen und verstehen, können sie sicherstellen, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen korrekt und effizient nachkommen. Dies trägt nicht nur zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei, sondern sorgt auch für Rechtssicherheit und Transparenz im Geschäftsalltag.

Häufig gestellte Fragen

Müssen kleine Unternehmen mit weniger als acht Mitarbeitern die volle Rundfunkgebühr zahlen?
Nein. Kleine Unternehmen mit weniger als acht Mitarbeitern zahlen nur ein Drittel der vollen Gebühr, was €6,12 pro Monat entspricht.

Wie kann ich mein Unternehmen von der Rundfunkgebührenpflicht befreien?
Saisonale Betriebe können eine Befreiung beantragen, wenn sie für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate schließen. Es ist wichtig, diesen Antrag rechtzeitig einzureichen.

Muss ich als Freiberufler im Homeoffice Rundfunkgebühren zahlen?
Ja, Sie sind beitragspflichtig, wenn der Raum nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. In diesem Fall müssen Sie Ihre Privatwohnung beim Beitragsservice anmelden.

Welche Fahrzeuge sind von der Rundfunkgebühr befreit?
Traktoren, Anhänger und Zweiräder sind nicht rundfunkgebührenpflichtig und daher befreit.

Wie kann ich die Rundfunkgebühr bequem bezahlen?
Sie können die Rundfunkgebühr per SEPA-Lastschriftmandat vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus bezahlen. Dies gewährleistet einen reibungslosen und effizienten Zahlungsprozess.

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